Wir beraten Unternehmen umfassend in den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechtes über den gesamten potenziellen Lebenszyklus eines Unternehmens. Hierzu gehört schon die Bratung bei Gründung des Unternehmens (welche Rechtsform sollte gewählt werden? Wie sollte der Gesellschaftervertrag ausgestaltet sein? Welche Haftungsfragen ergeben sich?). In Zeiten das Wachstum stellen sich ebenso Herausforderungen, wie Gesellschafterwechsel, Rechtsformänderungen, Ernennung von Geschäftsführern oder diverse Haftungsfragen, um nur einige zu nennen. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei der Vertragsgestaltung unter Unternehmern und begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen.
Und leider ist auch die Liquidation eines Unternehmens manchmal unumgänglich und eine verlässliche juristische Unterstützung dringend notwendig.
Frau Schmidt-Fleischer konnte in diesem breit gefächerten Gebiet umfangreiche Erfahrungen in der Industrie- und Handelskammer und in einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main sammeln, Sie hat den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen, so dass Sie sich in kompetenten Händen befinden.
Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich gerne bei uns à Kontakt
Leistungsspektrum
Beratung bei der Rechtsformwahl
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und Haftungsfragen in der Gründungsphase
Hilfe bei der Gründung mit Behörden und Handelsregister
Beratung zum Thema Franchise
Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
Beratung bei Gesellschafterwechseln
Begleitung und Vorbereitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Vertretung vor den Zivil- und Handelsgerichten
Beratung von Mitgliedern in Aufsichtsgremien
Durchführung von Liquidationen
Gestaltung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
Beratung zu Veröffentlichungspflichten
Rechtsberatung zu Organhaftungsfragen
Beratung im Bereich Handelsvertreterrecht
Ausgleichsansprüche und Provisionen
Produkthaftungs- und Schadensrecht
Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverboten
Vertretung vor Gericht bei Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
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Wichtige Urteile
OLG München urteilt über Treuwidrigkeiten bei Gesellschafterbeschlüssen
Das Oberlandesgericht München hatte am 14. August 2014 (OLG München Az.: 23 U 4744/13) darüber zu entscheiden, ob die Nein-Stimme eines GmbH-Gesellschafters gegen einen Beschlussantrag über eine geplante Geschäftsführungsmaßnahme unwirksam ist, wenn die Ablehnungsgründe lediglich im Formellen liegen...Weiter
BGH entscheidet über Pflicht zur Übersendung des Prüfberichtes auch an Kommanditisten
Am 3. Februar 2015 hatte der Bundesgerichtshof (BGH Az. II ZR 105/13) darüber zu entscheiden, ob in einer Publikumsgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG eine Verpflichtung besteht, den Prüfungsbericht in Vorbereitung zur Feststellung über den Jahresabschluss auf einer Gesellschafterversammlung auch an die Kommanditisten zu übersenden...Weiter
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